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   VGH Bayern, 21.06.2011 - 19 C 10.153   

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https://dejure.org/2011,66194
VGH Bayern, 21.06.2011 - 19 C 10.153 (https://dejure.org/2011,66194)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2011 - 19 C 10.153 (https://dejure.org/2011,66194)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 19 C 10.153 (https://dejure.org/2011,66194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebeschwerde; Beschränkung der Wohnsitznahme; Frage der Gleichstellung mit subsidiär Schutzberechtigten; Zeitpunkt der Entscheidungsreife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 19 C 10.153
    Auch das Bundesverfassungsgericht (vgl. B.v. 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03) vertritt - dort betreffend den Rechtsschutz bei Vergabeentscheidungen - die Ansicht, dass es nicht den Gleichheitssatz verletze, wenn der nationale Gesetzgeber in Umsetzung entsprechender Vorgaben europarechtlicher Richtlinien oberhalb bzw. unterhalb des dort vorgesehen Schwellenwertes andere Gestaltungen treffe, und lässt es letztlich dahingestellt, ob Art. 3 Abs. 1 GG es gebiete, auch für von solchen Richtlinien nicht erfasste Sachverhalte die gleiche Regelung wie die europarechtlich vorgegebene zu schaffen.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 19 C 10.153
    Gegenüber den nationalen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten - wie in § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - stellt der subsidiäre Schutzstatus einen selbstständigen Streitgegenstand dar, der auch regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbots vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 insb. Tz 13 und 15).
  • VG Oldenburg, 07.09.2009 - 11 A 1337/08

    Vereinbarkeit einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis eines Sozialhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 19 C 10.153
    Die jeweils zugrunde liegenden Regelungen beruhen auf den Entscheidungen verschiedener Normgeber, die jeweils unterschiedliche bzw. im Einzelfall weitergehende Rechte einräumen können (BVerwG a.a.O.; vgl. auch VG Oldenburg, U.v. 7.9.2009 - 11 A 1337/08).
  • VG Würzburg, 03.03.2008 - W 7 K 07.981

    Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft; Haushaltsgemeinschaft; begründeter

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 19 C 10.153
    Dem Verwaltungsgericht Würzburg konnte bei dem vom Kläger zitierten Urteil vom 3. März 2008 - W 7 K 07.981 - die spätere höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht bekannt sein; zudem wird dort die Reichweite des § 25 Abs. 3 AufenthG verkannt und die Vorschrift über die allein geregelte mögliche Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hinaus auf eine Gleichstellung mit subsidiär Schutzberechtigten erstreckt.
  • VGH Bayern, 23.01.2009 - 21 BV 08.30134

    Zuweisung in staatliche Gemeinschaftsunterkunft - begründeter Ausnahmefall

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 19 C 10.153
    In dem des Weiteren vom Kläger zitierten Beschluss des 21. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 2009 (21 BV 08.30134) wird die Frage einer Gleichstellung von nach nationalem Recht vor Abschiebung geschützten Ausländern mit subsidiär Schutzberechtigten bzw. die Regelungsweite des § 25 Abs. 3 AufenthG auch nicht ansatzweise problematisiert; hierzu bestand auch keinerlei Anlass, da ein völlig anderer Sachverhalt als vorliegend zugrunde lag, nämlich die Frage eines Ausnahmefalles i.S. Art. 4 Abs. 4 Satz 1 AufnG bei einer Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft.
  • VG Meiningen, 20.11.2012 - 2 K 349/12

    Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis eines subsidiär Schutzberechtigten aus

    So ist es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - so weit ersichtlich - einhellige Meinung, dass im Falle einer auf der Grundlage eines nationalem Abschiebeverbotes aus § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu erteilenden Aufenthaltserlaubnis bei Sozialhilfebezug eine Wohnsitzbeschränkung zur Steuerung des Zuzugs sachgerecht und rechtlich zulässig sein soll (vgl. BayVGH B. v. 21.06.2011, 19 C 10.153; U. v. 9.05.2011, 19 B 10.2384; VG Oldenburg U. v. 7.09.2009, 11 A 1337/08; juris).
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